Drei Jagdstrategien finden im Rahmen des Projekts WiWaldI auf Wunsch der beteiligten Inhaberinnen und Inhaber des Jagdrechtes (= Waldeigentümer / Waldbesitzer) Anwendung:
Jagdregime A (auch als Jagdregime HUW – Habitat
Jagdregime B (auch als Jagdregime HAW – Habitat Angepasste Wildbestände – bezeichnet): Bei dieser Jagdvariante wurde die Anpassung der Schalenbestände an die Zielstellung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bereits vor Projektbeginn umgesetzt. Auch hier soll die Jagd während der Projektlaufzeit weiter wie bisher ausgeübt werden.
Jagdregime C (auch als Jagdregime HZW – Habitat anZupassende Wildbestände – bezeichnet): Mit dieser Variante wünscht sich die Waldbesitzerin / der Waldbesitzer, dass eine Änderung des Jagdregimes im Verlauf des Projekts zu Habitat angepassten Schalenwildbeständen führt. Das soll durch bessere Nutzungen von gegebenen Erlegungsmöglichkeiten im Zuge der Jagd- und Erlegungszeitensynchronisation bei gleichzeitiger Beruhigung der Wildbestände durch Jagdruhezeiten von mindestens vier Monaten erfolgen. In diesen Gebieten soll das Naturverjüngungspotenzial von Waldbäumen erhöht werden, wodurch sich in den meisten Fällen auch das Nahrungsangebot und die Deckung für das Wild verbessern würde. Dieses Jagdregime findet ausschließlich auf Flächen statt, die Wald im Sinne der jeweiligen Waldgesetze sind. Die Jagdruhezeiten in dieser Variante beziehen sich auf den Spätwinter und die Setz- und Aufzuchtzeiten. Die Vorgaben des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes sind in allen Jagdregimen entscheidende Grundlagen für die Jagdausübung und uneingeschränkt einzuhalten.