Jagdstrategien
© Hanna von Versen

Wildtiermanagement in den Pilotregionen & Untersuchungsgebieten

Die Jagdstrategien im Projekt WiWaldI


Drei Jagdstrategien finden im Rahmen des Projekts WiWaldI auf Wunsch der beteiligten Inhaberinnen und Inhaber des Jagdrechtes (= Waldeigentümer / Waldbesitzer) Anwendung:

Jagdregime A (auch als Jagdregime HUW – Habitat Unangepasst hohe Wildbestände – bezeichnet): Bevorzugung eines dem Habitat unangepasst hohen Wildbestands. Hieran soll während der Projektlaufzeit nichts geändert werden. Die Jagd soll weiter wie bisher ausgeübt werden.

Jagdregime B (auch als Jagdregime HAW – Habitat Angepasste Wildbestände – bezeichnet): Bei dieser Jagdvariante wurde die Anpassung der Schalenbestände an die Zielstellung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bereits vor Projektbeginn umgesetzt. Auch hier soll die Jagd während der Projektlaufzeit weiter wie bisher ausgeübt werden.

Jagdregime C (auch als Jagdregime HZW – Habitat anZupassende Wildbestände – bezeichnet): Mit dieser Variante wünscht sich die Waldbesitzerin / der Waldbesitzer, dass eine Änderung des Jagdregimes im Verlauf des Projekts zu Habitat angepassten Schalenwildbeständen führt. Das soll durch bessere Nutzungen von gegebenen Erlegungsmöglichkeiten im Zuge der Jagd- und Erlegungszeitensynchronisation bei gleichzeitiger Beruhigung der Wildbestände durch Jagdruhezeiten von mindestens vier Monaten erfolgen. In diesen Gebieten soll das Naturverjüngungspotenzial von Waldbäumen erhöht werden, wodurch sich in den meisten Fällen auch das Nahrungsangebot und die Deckung für das Wild verbessern würde. Dieses Jagdregime findet ausschließlich auf Flächen statt, die Wald im Sinne der jeweiligen Waldgesetze sind. Die Jagdruhezeiten in dieser Variante beziehen sich auf den Spätwinter und die Setz- und Aufzuchtzeiten. Die Vorgaben des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes sind in allen Jagdregimen entscheidende Grundlagen für die Jagdausübung und uneingeschränkt einzuhalten.

Mehr Informationen zum Jagdregime C

Das Monitoring der Jagdstrecken erfolgt in allen Jagdrevieren durch schriftliche Erlegungsnachweise oder auf der Basis einer Onlineplattform. Dabei wird jedes erlegte Stück Schalenwild, aber auch Fallwild durch die Jagdausübungsberechtigen nach standardisierten Parametern erfasst.

Das jeweilige Jagdregime wurde durch die Inhaberinnen und Inhaber des Jagdrechts zu Projektbeginn für die Projektdauer festgelegt. Konkrete Vorgaben für die Jagdausübungsberechtigten hinsichtlich der durchzuführenden Bejagung (z. B. wann was wie zu bejagen ist) gibt es von Projektseite nicht, die Waldbewirtschaftungsziele der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind jedoch Grundlage für die Bejagung durch die Jagdausübungsberechtigten.